21 von je CHF 1'000.00 erscheint eine Freiheitsstrafe von je 20 Tagen, asperiert mit je 10 Tagen, als angemessen. Für die Sachbeschädigung zum Nachteil der I.________- und J.________ GmbH (Ziff. 3.4 AKS) in der Höhe von CHF 4'500.00 erscheint eine Freiheitsstrafe von 40 Tagen, asperiert mit 20 Tagen, als angemessen. Für die Sachbeschädigung zum Nachteil des K.________ (Ziff. 3.5 AKS) in der Höhe von CHF 2'500.00 erscheint eine Freiheitsstrafe von 30 Tage, asperiert mit 15 Tagen, angemessen. Für die Sachbeschädigungen zum Nachteil von L.___