Besondere verschuldenser- höhende- oder mindernde Umstände liegen nicht vor. Daraus ergeben sich folgende Freiheitsstrafen: Für die Sachbeschädigungen zum Nachteil der G.________ T.________ GmbH (Ziff. 3.1 AKS) sowie zum Nachteil der H.________ AG (Ziff. 3.2 AKS) in der Höhe