Dies ist jedoch neutral zu werten. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte ist der Beschuldigte für diese beiden Hausfriedensbrüche mit je 30 Tagen Freiheitsstrafe zu bestrafen. Diese werden mit je 15 Tagen asperiert. Missachtet der Täter ein schriftlich eröffnetes Hausverbot, sind gemäss VBRS- Richtlinien 15 Strafeinheiten vorgesehen (S. 49). Zum Zwecke des Einbruchs verletzte der Beschuldigte den geschützten Bereich der Verkaufsgeschäfte der G.________ T.________ GmbH (vgl. Ziff. 1.1 AKS) und der I.________- und J.________ GmbH (vgl. Ziff.