18 Beim Diebstahl aus dem Selecta-Automaten an der Tramhaltestelle Z.________ in Bern am 21. Juni 2020 (vgl. Ziff. 1.2 AKS) betrugt der Wert des erbeuteten Deliktsguts zwar lediglich CHF 190.20, mithin ein geringfügiger Betrag. Der Vorsatz des Beschuldigten umfasste jedoch gemäss rechtskräftig festgestelltem Sachverhalt einen höheren Deliktsbetrag. Zudem kehrte er kurz nach seiner Entlassung aus der Polizeihaft zum Tatort zurück und bediente sich abermals aus demselben, bereits aufgebrochenen Automaten. Der Beschuldigte führte zur Tatbegehung zudem eine Axt mit sich.