12. Asperation für die weiteren Delikte 12.1 Weitere Diebstähle Der Beschuldigte machte sich in sieben weiteren Fällen des Diebstahls strafbar. Mit Verweis auf die VBRS-Richtlinien und unter Einbezug der hiervor gemachten Ausführungen ergeben sich für die weiteren Delikte folgende Strafen: