17 das Gebäude sodann nicht leer. Die Liegenschaft befindet sich unmittelbar neben einem Wohnblock und die Zapfsäulen der Tankstelle sind auch in der Nacht durchgehend in Betrieb. Das Risiko, bei der Tatausführung entdeckt zu werden, war deshalb signifikant. Das geplante und gewagte Vorgehen war von einer gewissen kriminellen Energie getragen, was ebenfalls verschuldenserhöhend zu berücksichtigen ist. In Anbetracht des sehr weiten Strafrahmens ist das objektive Tatverschulden jedoch insgesamt nach wie vor als leicht zu bezeichnen.