Nach seiner Festnahme ergab der Betäubungsmittelvortest sodann ein positives Resultat auf THC und Kokain (vgl. pag. 113). Die Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs, die Beteiligung einer weiteren Person am Delikt sowie die Tatbegehung unter Betäubungsmitteleinfluss indizieren eine erhöhte Verwerflichkeit, was verschuldenserhöhend zu berücksichtigen ist (BSK StGB-WIPRÄCHTIGER/KELLER, 4. Aufl. 2018, N 107 ff. zu Art. 47). Im Gegensatz zum Referenzsachverhalt gemäss VBRS-Richtlinien stand