Der Beschuldigte liess sich dadurch aber nicht etwa von der Fortsetzung der Tat abhalten, sondern schlug daraufhin eine Scheibe des Gebäudes ein, um ins Innere zu gelangen. In der Folge betrat er alleine die Liegenschaft und übergab einen Teil des Deliktsguts seinem draussen stehenden Mittäter. Nach seiner Festnahme ergab der Betäubungsmittelvortest sodann ein positives Resultat auf THC und Kokain (vgl. pag.