Dennoch ist verschuldenserhöhend zu gewichten, dass sie nicht spontan erfolgte, sondern geplant war. So nahm der Beschuldigte von zu Hause einen Geissfuss mit, den er als Einbruchswerkzeug zu benutzen beabsichtigte, um sich damit Zutritt in das verschlossene Gebäude zu verschaffen. Hierfür begab er sich zum ca. 25 Gehminuten entfernten Tankstellenshop. Zunächst misslang es ihm zwar, die Haupteingangstür aufzubrechen. Der Beschuldigte liess sich dadurch aber nicht etwa von der Fortsetzung der Tat abhalten, sondern schlug daraufhin eine Scheibe des Gebäudes ein, um ins Innere zu gelangen.