__ GmbH in Bern ein und behändigte 59 Packungen Zigaretten, zwei grosse Flaschen Jägermeister und 43 Fläschchen Desinfektionsmittel im Gesamtwert von CHF 740.00. Gemäss Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte [VBRS-Richtlinien] ist bei einem Einbruchsdiebstahl in der Nacht in ein leerstehendes, abgelegenes Geschäft mit einem erbeuteten Deliktsbetrag von CHF 10'000.00 und einem mittelgrossen Sachschaden (Sachbeschädigung im Referenzsachverhalt nicht eingeklagt) von 90 Strafeinheiten auszugehen (S. 47 VBRS-Richtlinien).