11. Einsatzstrafe: Diebstahl z.N. G.________ T.________ GmbH 11.1 Objektive Tatkomponente Schwere der Verletzung des betroffenen Rechtsguts Geschütztes Rechtsgut von Art. 139 Ziff. 1 StGB ist das Vermögen bzw. die Verfügungsmacht des Berechtigten über die Sache (BSK StGB-NIGGLI/RIEDO, 4. Aufl. 2018, N 11 zu Art. 139 StGB). Der Beschuldigte brach zusammen mit U.________ in den frühen Morgenstunden des 14. April 2020 in den Tankstellen-Shop AL.