Nach seiner Haftentlassung delinquierte der Beschuldigte jedoch unbeirrt weiter. Selbst das erstinstanzliche Urteil hielt ihn nicht davon ab, weiterhin Straftaten zu begehen. Das erste aktenkundige, kleinere Delikt nach dem erstinstanzlichen Urteil und der Haftentlassung erfolgte bereits am 6. April 2021 (Benützung des öffentlichen Verkehrs ohne Fahrausweis). Im Jahre 2021 folgen noch drei weitere Vorfälle (Eigenkonsum Cannabis, Missachtung Anordnungen SBB Transportpolizei, unbefugter Besitz von rezeptpflichtigen Medikamenten). Am 14. Januar 2022 verstiess der Beschuldigte sodann gegen ein bestehendes Hausverbot des Lebensmittelgeschäfts AJ.