14 die Höhe der Zusatzstrafe das rechtskräftige Urteil im ersten Verfahren massgebend (BGE 138 IV 3.4.2 f.). Vorliegend hat das erstangerufene Gericht, das Regionalgericht Bern-Mitteland, am 23. Februar 2021 den relevanten Erstentscheid gefällt. Dass dieser noch nicht rechtskräftig ist, ist nach dem Vorerwähnten irrelevant. Die neuen Straftaten sind allesamt nach diesem Datum begangen worden. Es handelt sich somit nicht um einen Fall der retrospektiven Konkurrenz.