11  Am 4. August 2020 zwischen ca. 20:10 Uhr und 22:00 Uhr schlug der Beschuldigte zusammen mit einem unbekannten Mittäter auf unbekannte Art und Weise die beifahrerseitige Scheibe des im AF.________ an der AG.________ (Gasse) .________ in Bern abgestellten Personenwagens von AH.________ ein, wodurch ein Sachschaden von CHF 500.00 entstand.