in Bern ein, wodurch ein Sachschaden von CHF 2'500.00 entstand. Es gelang ihm hierbei jedoch nicht wie beabsichtigt, Gegenstände aus der Schaufensterauslage zu behändigen, um diese später für sich oder andere zu verwenden. Unmittelbar nach der Tat konnte der Beschuldigte durch eine Polizeipatrouille in der AC.________ entdeckt werden. Als diese ihn anhalten wollte, versuchte er sich seiner Festnahme durch eine Flucht zu Fuss zu entziehen (pag. 180 ff.).  Am 23. Juli 2020 zwischen ca. 16:30 und 18:30 Uhr schlug der Beschuldigte zusammen mit AD.________ auf unbekannte Art und Weise die hintere rechte Scheibe des auf einem Parkplatz an der AE.