_ (Gasse) .________ in Bern ein, wodurch ein Sachschaden von CHF 4'500.00 entstand. In der Folge griff er ohne Berechtigung mit seinem Arm durch das Loch in die Verkaufsräumlichkeiten des Geschäfts, nahm mehrere Schmuckstücke im Gesamtwert von CHF 500.00 aus der Auslage, um diese später für sich oder andere zu verwenden und verliess die Örtlichkeit (pag. 180 ff.).  Wenig später, am 22. Juli 2020 um ca. 04:30 Uhr, schlug der Beschuldigte mit dem vor Ort behändigten Sonnenschirmsockel die Scheibe des K.________ an der AB.________ (Gasse) .________ in Bern ein, wodurch ein Sachschaden von CHF 2'500.00 entstand.