in Bern und betrat die Räumlichkeiten ohne Berechtigung. Anschliessend behändigte er diverse Effekten und Wertsachen der Geschädigten im Wert von insgesamt CHF 450.00, um diese später für sich oder andere zu verwenden und entfernte sich von Tatort (pag. 430 ff.).  Am 21./22. Juli 2020 veräusserte der Beschuldigte im Hauptbahnhof in Bern fünf Gramm Marihuana für CHF 50.00 an einen unbekannten Abnehmer (pag. 217 ff.).  Am 22. Juli 2020 um ca. 03:40 Uhr schlug der Beschuldigte mit einem vor Ort behändigten Sonnenschirmsockel sowie einem Fahrradsattel die Scheibe des Geschäfts der I.________- und J.________ GmbH an der AB.________ (Gasse) .