10 CHF 180.20, um diese später für sich oder andere zu verwenden. Einige Stunden später – nach seiner Entlassung aus der vorläufigen Festnahme – kehrte er zum Tatort zurück und entwendete weitere Getränke im Wert von insgesamt CHF 10.00 (pag. 164 ff., 394 ff.).  Am 9./10. Juli 2020 zwischen ca. 22:00 Uhr und 02:00 Uhr öffnete der Beschuldigte die gekippte Balkontür der Wohnung von C.________ an der AA.________ (Strasse) .________ in Bern und betrat die Räumlichkeiten ohne Berechtigung.