Am 18. April 2020 um 00:17 Uhr hielt sich der Beschuldigte beim Baldachin am Bahnhof Bern – entgegen den Bestimmungen der damals gültigen Fassung der Covid-19 Verordnung 2 – in einer Gruppe von sechs Personen auf und hielt den Mindestabstand von zwei Metern nicht ein. Bei der anschliessenden Polizeikontrolle weigerte er sich zunächst, den Funktionären seinen Namen bekanntzugeben und versuchte sich hernach durch Flucht der Kontrolle zu entziehen, woraufhin er nach Zurufen «Stopp Polizei» angehalten werden konnte.