Kurze Zeit später konnte der Beschuldigte durch die Polizei in unmittelbarer Nähe zum Tatort entdeckt werden. Im Zuge der Festnahme widersetzte er sich dem Anlegen der Handfesseln durch Wegziehen der Arme (pag. 108 ff.).  Am 18. April 2020 um 00:17 Uhr hielt sich der Beschuldigte beim Baldachin am Bahnhof Bern – entgegen den Bestimmungen der damals gültigen Fassung der Covid-19 Verordnung 2 – in einer Gruppe von sechs Personen auf und hielt den Mindestabstand von zwei Metern nicht ein.