Als dies misslang, schlug der Beschuldigte mit dem Brecheisen eine Scheibe des Gebäudes ein, wobei ein Sachschaden von ca. CHF 1'000.00 entstand. Anschliessend betrat er ohne Berechtigung die Liegenschaft und behändigte aus den Verkaufsregalen diverse Packungen Zigaretten, Alkoholika und Desinfektionsmittelflaschen im Gesamtwert von CHF 740.55, um diese später für sich oder andere zu verwenden. Er übergab einen Teil des Deliktsguts U.________ und verliess zusammen mit diesem die Örtlichkeit. Kurze Zeit später konnte der Beschuldigte durch die Polizei in unmittelbarer Nähe zum Tatort entdeckt werden.