9 und dadurch das Anbringen der Handfesseln massiv erschwerte. Der Beschuldigte verhinderte und verzögerte damit die polizeiliche Kontrolle (pag. 146 ff.).  Am 13. April 2020 um 20:52 Uhr behändigte der Beschuldigte im Bahnhof Bern eine Packung Tabak im Wert von CHF 7.00 aus der Verkaufsauslage der Q.________ GmbH und rannte, ohne die Ware zuvor zu bezahlen und um diese später für sich oder andere zu verwenden, in Richtung Bollwerk davon. Eine Polizeipatrouille eilte dem Beschuldigten nach und konnte ihn einholen.