Zum besseren Verständnis der nachfolgenden Erwägungen zur Strafzumessung und Landesverweisung wird der massgebliche Sachverhalt an dieser Stelle nochmals kurz zusammengefasst:  Am 17. Februar 2020 um ca. 22:15 Uhr versuchte der Beschuldigte auf der Schützenmatte in Bern zunächst, sich von einer Polizeikontrolle zu entfernen. Als die Beamten ihn festhielten, versuchte er sich loszureissen. Der Beschuldige musste deshalb zu Boden geführt werden, worauf er seine Arme blockierte