Rechtsanwältin B.________ stellte namens und im Auftrag des Beschuldigten im Rahmen der oberinstanzlichen Hauptverhandlung die folgenden Anträge (pag. 1132.1 ff.; Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 23.02.2021 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als