4. Anträge der Parteien Generalstaatsanwalt F.________ stellte in der Berufungsverhandlung vom 23. Mai 2022 namens der Generalstaatsanwaltschaft folgende Anträge (pag. 1133.1 ff.; Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 23. Februar 2021 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. der Freisprüche von den Anschuldigungen