Weiter reichte das Staatssekretariat für Migration, Direktionsbereich Asyl (nachfolgend: SEM) mit Schreiben vom 24. Februar 2021 den Bericht im Hinblick auf die Prüfung der strafrechtlichen Landesverweisung ein (pag. 862 f.). Von Amtes wegen wurden sodann bei der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland die Strafakten BM 22 7020 ediert. Der Beschuldigte wurde anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung ergänzend zur Person und zur Sache einvernommen (pag. 1100 ff.).