Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei (nachfolgend: EMF) aktualisierte auf gerichtliche Aufforderung hin mit Schreiben vom 25. Februar 2022 (pag. 866 ff.) den am 14. Januar 2021 zuhanden der Vorinstanz beantworteten Fragenkatalog (pag. 641 ff.). Überdies legte sie die zum Beschuldigten verfügbaren Akten BN 21579510 in Kopie bei (pag. 868-1070). Weiter reichte das Staatssekretariat für Migration, Direktionsbereich Asyl (nachfolgend: SEM) mit Schreiben vom 24. Februar 2021 den Bericht im Hinblick auf die Prüfung der strafrechtlichen Landesverweisung ein (pag.