3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Die Parteien stellten vorab keine Beweisanträge (pag. 815). Im Hinblick auf die oberinstanzliche Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug vom 19. April 2022 (pag. 1082) und ein aktueller Leumundsbericht vom 14. April 2022 samt Betreibungsregisterauszug und Steuerausweis 2020 (pag. 1076 ff.) über den Beschuldigten eingeholt. Das Polizeiinspektorat Bern, Abteilung Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei (nachfolgend: EMF) aktualisierte auf gerichtliche Aufforderung hin mit Schreiben vom 25. Februar 2022 (pag.