Keine der Parteien machte innert Frist von diesen Rechten Gebrauch. Der Beschuldigte blieb der Berufungsverhandlung vom 2. Mai 2022 unentschuldigt fern, woraufhin diese abgebrochen wurde. Zum Fortsetzungstermin vom 23. Mai 2022 wurde der Beschuldigten polizeilich vorgeführt (pag. 1096 ff.).