2 Sanktionenpunkt, die Landesverweisung sowie deren Ausschreibung im Schengener Informationssystem SIS (pag. 815). Mit Verfügung vom 27. Mai 2021 wurde dem Beschuldigten und C.________ (nachfolgend: Strafklägerin) die Gelegenheit eingeräumt, hinsichtlich der Berufungserklärung der Generalstaatsanwaltschaft begründet ein Nichteintreten auf die Berufung zu beantragen oder selbst die Anschlussberufung zu erklären (pag. 817 f.). Keine der Parteien machte innert Frist von diesen Rechten Gebrauch.