2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Staatsanwalt E.________ mit Eingabe vom 4. März 2021 innert Frist Berufung an (pag. 714). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 4. Mai 2021 und wurde den Parteien gleichentags zugestellt (pag. 809 f.). Die Berufungserklärung der Generalstaatsanwaltschaft datiert vom 12. Mai 2021 und erfolgte frist- und formgerecht (pag. 814 ff.). Sie beschränkte ihre Berufung auf den