In Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen wurde der Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von 17 Monaten verurteilt, wobei 143 Tage ausgestandene Polizei-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft in vollem Umfang angerechnet wurden und der Vollzug der Reststrafe aufgeschoben sowie die Probezeit auf drei Jahre festgesetzt wurde. Zudem wurde er zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 1'350.00, ebenfalls unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von drei Jahren sowie zu einer Übertretungsbusse von CHF 1'250.00, unter Festsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 13 Tagen bei