1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 23. Februar 2021 sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht; nachfolgend: Vorinstanz) A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) von der Anschuldigung der geringfügigen Sachbeschädigung, angeblich begangen am 9./10. Juli 2020 in Bern, sowie von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Gesetz über das kantonale Strafrecht [KStrG; BSG 311.1], angeblich begangen am 18. April 2020, frei, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten.