4. Die Zustimmung zur Löschung des von A.________ erstellten DNA-Profils (PCN ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist durch das zuständige Bundesamt wird vorzeitig erteilt (Art. 16 Abs. 4 i.V.m. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG). 5. Die Zustimmung zur Löschung der von A.________ erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist durch die auftraggebende Behörde wird vorzeitig erteilt (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometirischer erkennungsdienstlicher Daten).