In Bezug auf die Verhältnismässigkeit ist zu prüfen, ob die Haftdauer in grosse Nähe der zu erwartenden Freiheitsstrafe rückt. Das Bundesgericht nannte diesbezüglich in mehreren Entscheiden das Mass von drei Vierteln als Richtwert, jedoch ohne je die Regel zu formulieren, dass nach deren Ablauf automatisch