1. A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung des geringfügigen Diebstahls, angeblich begangen am 30. September 2020 in C.________ z.N. der J.________ Handels AG Schweiz, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 1'000.00 an den Kanton Bern; 2. A.________ schuldig erklärt wurde 2.1 der Diensterschwerung, begangen am 23. September 2020 in D.________ 2.2 der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen bzw. festgestellt am 30. September 2020 in C.________ durch Besitz von 2,8 Gramm Marihuana sowie Konsum einer unbestimmtem Menge Marihuana;