250] und Kosten des Gerichts von CHF 2'200.00 [pag. 250]) sowie Auslagen in der Höhe von CHF 618.55 (Auslagen Voruntersuchung von CHF 516.55 [pag. 188] und Zeugenentschädigung von CHF 102.00 [pag. 226]). Hinzu kommen CHF 800.00 für die schriftliche Begründung des erstinstanzlichen Urteils (vgl. pag. 250). Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten belaufen sich demnach auf insgesamt CHF 9'300.55. Davon fallen gemäss erstinstanzlichem Dispositiv CHF 1'000.00 auf den bereits rechtskräftigen Freispruch von der Anschuldigung des Diebstahls (pag. 249, Ziff. I des erstinstanzlichen Dispositivs).