29 den Taten eine Gefahr für Leib und Leben ausging, nicht zu beanstanden. Die Landesverweisung ist für sieben Jahre auszusprechen. 17.5 Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem Der Beschuldigte stammt aus Polen und ist damit nicht Drittstaatsangehöriger. Eine Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem (SIS) kommt somit nicht in Frage. VI. Kosten und Entschädigung