16. Theoretische Grundlagen Für die theoretischen Grundlagen zur Landesverweisung kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 341 f., S. 33 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Gemäss der am 1. Oktober 2016 in Kraft getretenen Änderung des Strafgesetzbuchs vom 20. März 2015 hat das Gericht gestützt auf Art. 66a StGB einen Ausländer, der wegen einer in Abs. 1 des genannten Artikels aufgelisteten Tat verurteilt wird, unabhängig von der Höhe der Strafe für fünf bis 15 Jahre aus der Schweiz zu verweisen.