23 den Fall einer rechtswidrig angewandten Zwangsmassnahme vorgesehenes Entschädigungsverfahren einleiten (Urteil des Bundesgerichts 1B_683/2011 = Pra 2012 Nr. 113). Vorliegend wurde die Sicherheitshaft mit Urteil vom 25. Januar 2021 bis am 24. April 2021 verlängert (pag. 254 f.). Mit Eingabe vom 26. April 2021, bei der Vorinstanz eingelangt am 27. April 2021, beantragte die Verteidigung für den Beschuldigten die sofortige Haftentlassung, da sich dieser seit dem 25. April 2021 ohne rechtliche Grundlage in Haft befinde (pag.