411) sowie mit Entscheid vom 11. Oktober 2019 vom Amtsgericht Tiergarten (D) zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt (pag. 412). Das schweizerische Strafregister verzeichnet über den Beschuldigten lediglich das laufende Strafverfahren (pag. 413). Das verhängte Strafmass von 13 Monaten Freiheitsstrafe erlaubt grundsätzlich den vollständigen oder teilweisen Aufschub der Strafe. Angesichts der zahlreichen Vorstrafen ist die Legalprognose des Beschuldigten jedoch als denkbar ungünstig zu bezeichnen.