2020, N 22 zu Art. 42). Dem beim nationalen Strafregister des polnischen Justizministeriums eingeholten Strafregisterauszug über den Beschuldigten ist eine Verurteilung vom 18. Mai 2016 zu entnehmen (pag. 389). Weiter wurde der Beschuldigte mit Entscheid vom 14. September 2016 vom Amtsgericht Hannover (D) zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten unter Gewährung des bedingten Vollzugs (pag. 411) sowie mit Entscheid vom 11. Oktober 2019 vom Amtsgericht Tiergarten (D) zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt (pag.