Solche aussergewöhnlichen Umstände sind beim Beschuldigten nicht auszumachen und die Strafempfindlichkeit somit neutral zu werten. Gestützt auf die vorangehenden Ausführungen ist die Einsatzstrafe insgesamt um drei Monate zu erhöhen. 15.1.5 Konkretes Strafmass Die konkrete Strafe für den Raub beläuft sich nach Berücksichtigung sowohl der Tat- als auch der Täterkomponenten auf 13 Monate Freiheitsstrafe. 15.1.6 Vollzug