21 ten. Im Wesentlichen führte er aus, keine gesundheitlichen Probleme mehr zu haben und auch keine Medikamente zu sich zu nehmen (pag. 421 Z. 21 f.). In ferner Zukunft wolle er eine Arbeit finden. Eine Ausbildung habe er nicht gemacht, er könne aber verschiedene Sachen gut machen. Er wolle, wo auch immer, so schnell wie möglich arbeiten, am besten auf einer Baustelle (pag. 423 Z. 23 ff.). Die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten haben – wie die Vorinstanz treffend festhielt – im Ergebnis keinen Einfluss auf das Strafmass.