Der Beschuldigte handelte klar vorsätzlich. Mit dem Verstecken der neuen Jacke unter seiner eigenen Jacke, mit dem raschen Verlassen des Ladens ohne Bezahlung und mit seinem Verhalten gegenüber F.________ hat der Beschuldigte klar zum Ausdruck gebracht, dass er bezüglich der Beute in Aneignungs- und Bereicherungsabsicht handelte und zudem den direkten Vorsatz hatte, die unmittelbare Entdeckung seines Diebstahls mit allen Konsequenzen durch Drohung gegen Leib und Leben abzuwenden. Der Beschuldigte ist im Ergebnis des Raubes, begangen am 29. September 2020 in C.________ zum Nachteil der E.________(Firma) bzw. F.__