Damit trat die eigentliche Vollendung des Delikts ein, welche als Voraussetzung eines räuberischen Diebstahls zwingend vor der Nötigungshandlung eintreten muss. Als der Beschuldigte mit der weggenommenen Jacke sodann ohne zu bezahlen das Geschäft verliess, wurde er entdeckt, weil die Jacke offenbar elektronisch gesichert war und beim Ausgang des Ladens den Alarm auslöste. F.________ wurde dadurch auf den Beschuldigten aufmerksam und konnte beobachten, wie er sich in einer schwarzen Jacke schnell aus dem Laden entfernte (pag. 95 Z. 46 ff.). Er folgte dem Beschuldigten mit dringendem Tatverdacht und stellte ihn.