Hinzu kommt, dass ebendiesem Rapport zu entnehmen ist, dass dem Beschuldigten das Wort «scheissegal» offensichtlich bekannt war. Der Beschuldigte habe den anwesenden Polizeibeamten zu verstehen gegeben, dass es ihm «scheissegal» sei, was sie von ihm wollten und dass sie keine Polizisten seien. Er [der Beschuldigte] habe sich daraufhin entfernt und sie [die beiden Polizeibeamten] hätten ihn aufgefordert, stehen zu bleiben und sich auszuweisen, worauf er [der Beschuldigte] erneut gesagt habe, es sei ihm «scheissegal».