12 auch kein grau/gelber Stoffstreifen unter der schwarzen Jacke hervor, wie dies auf den späteren Aufnahmen der Fall ist. Im weissen Plastiksack war die Jacke – wie bereits ausgeführt – gemäss seinen eigenen Aussagen ebenfalls nicht. Daraus muss geschlossen werden, dass sie erst nachher in seinen Besitz kam. Seine diesbezüglichen anderslautenden Aussagen müssen und können nicht anders als als reine Schutzbehauptung bezeichnet werden.