Auf schriftliche Anfrage der Vorsitzenden hin erklärte er am 18. Juni 2021 ebenfalls schriftlich, die Jacke sei in den Filialen D.________ und C.________ seit ca. anfangs September 2020 zum Verkauf angeboten worden (pag. 374). Der Beschuldigte gab an der erstinstanzlichen Verhandlung an, er habe die Jacke zwei Wochen vor der Anhaltung in der E.________(Firma) in D.________ gekauft (pag. 228, Z. 27 ff.;). Diese Aussage bestätigte er sodann oberinstanzlich (pag. 424 Z. 18). Am 1. Oktober 2020 hatte er gegenüber der Polizei jedoch angegeben, erst vor drei bis vier Tagen in die Schweiz eingereist zu sein, von Deutschland her via Basel.