99 Z. 225 f.) Die Feststellung des Hanfschnürchens an der Jacke des Beschuldigten stimmt überein mit der Feststellung von Zeuge F.________, wonach der Täter beim Raub unter seiner Jacke das Diebesgut, von welchem ein Preisschild heraushing, getragen hat (pag. 89 Z. 57 f.). Zeuge F.________ gab zudem zu Protokoll, sie hätten die betreffende Jacke in der E.________(Firma) eine Woche zuvor neu erhalten (pag. 99 Z. 229 f.). Auf schriftliche Anfrage der Vorsitzenden hin erklärte er am 18. Juni 2021 ebenfalls schriftlich, die Jacke sei in den Filialen D.________ und C.________ seit ca. anfangs September 2020 zum Verkauf angeboten worden (pag.